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BGH, 03.09.2015 - 1 StR 235/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 356a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 349 Abs. 2 StPO, § 465 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge; Fehlende Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a; GG Art. 103 Abs. 1
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge; Fehlende Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 17.10.2013 - 23 KLs 601 Js 19057/11
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
- BGH, 03.09.2015 - 1 StR 235/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus BGH, 03.09.2015 - 1 StR 235/14
Es ist schon grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 Rn. 16 mwN, wistra 2014, 434), zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht dazu verpflichtet ist, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 03.09.2015 - 1 StR 235/14
Es ist schon grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG (Kammer)…, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 Rn. 16 mwN, wistra 2014, 434), zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht dazu verpflichtet ist, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07). - BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …
Auszug aus BGH, 03.09.2015 - 1 StR 235/14
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14).